Eine Verhaltenstherapie besteht aus meist wöchentlichen Sitzungen á 50 Minuten und erstreckt sich in der Regel über 12–60 Termine. Ich nutze in den Therapiesitzungen besonders wirkungsvolle Konzepte aus der modernen Verhaltenstherapie wie z.B. kognitive Verfahren, achtsamkeitsbasierte und emotionsfokussierte Techniken.
In einem Erstgespräch (50 Min.) klären wir, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und welche Therapie- und Behandlungsformen sinnvoll sind. Anschließend erfolgen die Probatorischen Sitzungen (2–4 Sitzungen, á 50 Min.), die zur weiterführenden Diagnostik und Therapieplanung gedacht sind. In dieser Zeit entscheiden Sie, ob eine Therapie bei der Krankenkasse beantragt werden soll.
In der Paartherapie helfe ich Ihnen und Ihrem Partner, Kommunikationsprobleme zu lösen, Konflikte zu bewältigen und eine tiefere Verbindung zueinander zu finden. Ziele der Paartherapie sind unter anderem
Im Unterschied zu Psychotherapie bezieht sich Coaching nicht auf die Behandlung psychischer Störungen sondern auf die persönliche oder berufliche Weiterentwicklung, Verbesserung der Lebensqualität, Zielerreichung und Leistungssteigerung.
Private Krankenversicherungen erstatten in aller Regel zumindest einen Großteil der Kosten für eine Psychotherapie. Bitte klären Sie selbst vor Therapiebeginn, zu welchem Anteil Ihre Krankenversicherung die Therapiekosten übernimmt.
Natürlich können Sie auch als Selbstzahler/in kommen. Sie sind an keine Formalitäten gebunden. Das Honorar entspricht der Vergütung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten liegen bei € 135 pro Therapiesitzung (50 Min.), hinzu kommen Kosten für flankierende Maßnahmen (z.B. diagnostische Fragebögen oder konsiliarische Erörterungen mit der/dem behandelnden Ärztin/Arzt). Die erbrachten Leistungen stelle ich Ihnen privat in Rechnung.
Falls sie keinen Therapieplatz in der ambulanten Versorgung bei einem Therapeuten der gesetzlichen Versorgung gefunden haben, können Sie sich gerne bei mir melden und ich unterstütze Sie bei der Beantragung der Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse.
Die Kosten für Coaching und Paartherapie werden von Krankenkassen nicht übernommen und sind somit als Selbstzahler zu leisten. Gerne unterbreite ich Ihnen ein individuelles Angebot.
Seit dem 2. Mai 2018 können sich Bundespolizisten direkt an psychotherapeutische Privatpraxen wenden. Eine entsprechende Vereinbarung wurde zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und dem Bundesinnenministerium geschlossen. Ausführlicher kann dies auf der Seite der Bundespsychotherapeutenkammer nachgelesen werden.
Seit dem 16. September 2013 haben Soldaten auf Grundlage der Vereinbarung zwischen Bundespsychotherapeutenkammer und dem Bundesministerium für Verteidigung (Behandlung von Soldaten in Privatpraxen) die Möglichkeit, eine Psychotherapie in einer niedergelassenen Praxis für Psychotherapie in Anspruch zu nehmen.